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Fromm betonte, er habe in seinem Amt „immer einen Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsextremismus leisten wollen“. Bei seiner Behörde habe man zwar durchaus die Gefahr gesehen, dass einzelne Personen oder Kleinstgruppen aus dem rechtsextremen Spektrum Anschläge verüben könnten, doch habe man sich das Entstehen terroristischer Zellen nach dem Muster der RAF nicht vorstellen können. Es hätten keine Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund der Mordserie existiert. Auch der unter dem Namen „Operation Rennsteig“ zwischen 1996 und 2003 praktizierte Einsatz von Spitzeln beim „Thüringer Heimatschutz“, bei dem bis zum Untertauchen 1998 auch das NSU-Trio aktiv war, habe nichts zur Aufklärung beigesteuert. Die geschredderten Akten bezogen sich auf diese Maßnahme von Fromms Behörde, des Thüringer Verfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am Mittwochabend konnten die Mitglieder des Ausschusses die verbliebenen BfV-Unterlagen zu dieser Aktion ungeschwärzt einsehen und kamen zu dem Schluss, dass weder die NSU-Zelle noch Personen aus deren Umfeld als V-Leute angeworben wurden.
Bei seiner Befragung am Donnerstag stellte Fromm selbstkritisch die Frage, ob man mehr hätte wissen können, und sprach von einer „analytischen Engführung“, die sich im Rückblick als „Fehler“ erwiesen habe. Nach seinen Erläuterungen gründete man die Einschätzung rechtsextremistischer Gewaltgefahren auf präzise Erkenntnisse zu konkreten Taten in der Vergangenheit. Der Zeuge fragte indes, ob man die rechtsextreme Ideologie unzureichend begriffen und deshalb nicht bedacht habe, dass „Schlimmeres“ möglich sein könne. Fromm: „Verstehen wir diese Bedrohung richtig?“ In der Rückschau nannte er es auch einen Fehler, dass die Suche nach dem NSU-Trio eingestellt worden sei, nachdem keine Informationen zu deren Untertauchen mehr geflossen seien.
Für die umstrittene Aktenlöschung habe er „keine überzeugende Erklärung“, so der amtierende BfV-Chef auf eine Frage Edathys. Möglicherweise sei diese Vernichtung auf eine von ihm in der Behörde angestoßene Debatte über Löschfristen zurückzuführen, in deren Gefolge auch Unterlagen aus dem Bereich der Beschaffung und der Anwerbung von Informanten vernichtet worden seien, bei denen dies zuvor nicht der Fall gewesen sei. Vor Fromms Auftritt vernahm der Ausschuss in geheimer Sitzung jenen Referatsleiter, der die Verschredderung angeordnet hatte und gegen den deshalb ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Nach dessen Anhörung kritisierten die Obleute der fünf Fraktionen einhellig, dass beim BfV offenbar keine klaren Regeln über Löschfristen existierten. Das sei „eher eine Lotterie als ein seriöses Prinzip“, so Unions-Sprecher Clemens Binninger.
Als Lehre aus den fehlgeschlagenen Ermittlungen zur Mordserie plädierte Fromm für einen effektiveren Informationsaustausch zwischen den Behörden von Bund und Ländern. Innerhalb des Verfassungsschutz-Verbunds müssten ohne Vorsortierung „alle Online-Informationen allen zugänglich gemacht werden“, das sei der entscheidende Punkt.
„Das kann man so sagen“, kommentierte der Zeuge die Feststellung Edathys, dass besonders die Auskunftsbereitschaft der Landesämter gegenüber dem BfV „ausbaubar ist“. Im Blick auf die „Operation Rennsteig“ bezeichnete es Fromm als „nicht sinnvoll“, dass zwar seine Behörde den Thüringer Verfassungsschutz über die von ihr eingesetzten V-Leute habe unterrichten müssen, dies aber umgekehrt nicht gegolten habe. Er habe erst aus den Medien erfahren, dass das Landesamt eine zentrale Figur des „Thüringer Heimatschutzes“ als Informanten geführt habe.
Nach der Vernehmung Fromms wollte der Ausschuss noch Wolfgang Cremer anhören, den ehemaligen Chef der Abteilung Rechtsextremismus beim BfV.
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