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Die Grünen-Fraktion hatten in ihrer Anfrage „erhebliche Zweifel“ daran geäußert, dass das EASO seine Aufgaben bereits erfüllen kann. So habe das Büro selbst auf der Tagung des Rates für Justiz und Inneres am 8. März infrage gestellt, über die nötigen Kapazitäten für die ihm zugewiesenen Aufgaben zu verfügen.
Dazu führt die Bundesregierung aus, dass der Stellenplan des EASO zum Stichtag 1. Juni 2012 insgesamt 61 Vollzeitstellen ausweise. Davon seien 39 Dienstposten besetzt, für weitere 22 würde derzeit Personal gesucht. Unabhängig davon habe das EASO die Möglichkeit, für konkrete Unterstützungsmaßnahmen wie Asylunterstützungsteams zeitlich befristet Experten aus den Mitgliedstaaten anzufordern, betont die Regierung. Dies sei zum Beispiel bereits für Einsätze in Griechenland geschehen.
Weiter heißt es in der Antwort, dass das EASO nach Vorstellung der Bundesregierung, eine wichtige Rolle bei der Informationsbeschaffung übernehmen soll, um Mängel in den Asylsystemen der Mitgliedstaaten zu erkennen und zu beseitigen. So solle es als „Schaltstelle in operativ-praktischen Fragen“ zwischen den Experten des betroffenen Mitgliedstaats, anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission fungieren. In einem ersten Schritt sollte daher zunächst ein kontinuierliches Monitoring der Asylsituation in den EU-Mitgliedstaaten verbunden mit einer regelmäßigen Trend- und Risikoanalyse eingerichtet werden. Benötige ein Mitgliedstaat wegen einer besonderen Belastung Hilfe, könnte er je nach Einzelfall finanzielle, organisatorische und personelle Unterstützung bekommen.
Im Hinblick auf den Umgang mit Flüchtlingen in den Mitgliedstaaten könne das EASO nur eine unterstützende Rolle einnehmen, schreibt die Bundesregierung. So übten die Asyl-Unterstützungsteams nur eine beratende Tätigkeit aus und hätten keine Entscheidungsbefugnisse. Da sich das Büro noch im Aufbau befinde, könne erst mittelfristig eine Aussage über Reaktionsmöglichkeiten auf Flüchtlingsströme und die hierfür erforderlichen Kapazitäten getroffen werden.
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