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Zur Besteuerung dieser Renten heißt es, seit 2004 seien grundsätzlich auch im Ausland ansässige Bezieher deutscher Renten in Deutschland steuerpflichtig, soweit Deutschland das Besteuerungsrecht nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen habe. Entschädigungsleistungen für Opfer des Nationalsozialismus seien von der Einkommensteuer freigestellt – und zwar unabhängig vom Wohnsitz des Betroffenen. Seit dem 14. Dezember 2011 gelte diese Steuerfreistellung unter bestimmten Bedingungen auch für Sozialversicherungsrenten an Geschädigte des Nationalsozialismus.
Auf Fragen der Linksfraktion nach deutschen Rentenzahlungen für belgische Militärkollaborateure schreibt die Bundesregierung, es lägen hierzu keine Daten vor. Eine Überprüfung der Akten von in Belgien lebenden Versorgungsempfängern sei negativ verlaufen.
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