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Die Fragesteller hatten den Verdacht geäußert, dass in erster Linie „politische Vorlieben der Bundesregierung und wirtschaftliche Interessen der deutschen Industrie“ den Ausschlag für einen Verbleib von Honduras in Kategorie 1 und eine Herabstufung Nicaraguas in Kategorie 2 gegeben haben. Die Regierung entgegnet darauf, dass die Leistungsfähigkeit der Kooperationsländer anhand des „Bertelsmann Transformation Index“ bewertet worden sei. Zudem spielten die Faktoren Armut und Bedürftigkeit gemessen an internationalen Indikatoren für beide lateinamerikanische Länder weiterhin eine wichtige Rolle. Dieser habe in beiden Ländern eine mittlere Einstufung (Honduras Platz 57, Nicaragua Platz 66 von 128) ergeben. Außerdem erläutert die Bundesregierung, dass sich die Regierungsführung in Nicaragua insbesondere nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im November negativ entwickelt habe. Die Governance-Situation in Honduras hingegen sei zwar von Defiziten in der Umsetzung und in der Leistungsfähigkeit von Institutionen geprägt, könne aber grundsätzlich als entwicklungsorientiert bewertet werden.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass es bei den Wahlen 2011 in Nicaragua „breite Räume für Manipulationen“ gegeben habe und daher erhebliche Zweifel an der demokratischen Legitimation des Wahlergebnisses bestünden. Demgegenüber hält sie die im November 2009 durchgeführten Wahlen in Honduras für eine „ausreichende Legitimierungsgrundlage“ für eine Zusammenarbeit mit der daraus hervorgegangen Regierung von Präsident Porfirio Lobo.
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