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So sollen Bund, Länder und Kommunen durch die Absenkung der Beitragssätze bei der allgemeinen Rentenversicherung entlastet werden. Beispielsweise verringere sich der Beitrag des Bundes als Beitragszahler für Kindererziehungszeiten um rund 370 Millionen Euro. Zudem würde der allgemeine Bundeszuschuss für die alten und neuen Länder um 1,11 Milliarden Euro sinken, heißt es in der Vorlage.
Die Bundesregierung will außerdem die Beitragssätze in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,2 Prozent reduzieren. Sie prognostiziert dadurch Mindereinnahmen von rund 96 Millionen Euro. Diese seien „vom Bund im Rahmen der Defizithaftung zu tragen“ und würden innerhalb der geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze ausgeglichen werden. Auch bei der Alterssicherung der Landwirte ergäben sich im kommenden Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro, die vom Bund aufgefangen werden würden.
Aus dem Entwurf geht zudem hervor, dass die Arbeitnehmer durch die Senkung der Beitragssätze mit rund 2,7 Milliarden Euro entlastet würden. In gleicher Höhe würden die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken. Dadurch steige das verfügbare Einkommen und dies stärke die Konsumnachfrage. „Der preisdämpfenden Wirkung geringerer Arbeitskosten“ stünde möglicherweise eine verstärkte Nachfrage der Arbeitnehmer gegenüber. Insgesamt rechnet die Bundesregierung jedoch nicht mit „nennenswerten Auswirkungen auf das Preisniveau“.
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