Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012
Die Gesetzesänderung würde im Bundeshaushalt für 2013 zu Mehrausgaben in Höhe von etwa 16 Millionen Euro, 2014 von etwa 31 Millionen Euro, 2015 bis zu 70 Millionen Euro führen. Laut Fraktionen würde die Gesetzesänderung „in den Haushaltsansätzen aufgefangen“ werden.
Den Arbeitgebern würde ein einmaliger Aufwand von insgesamt 35 Millionen Euro entstehen. Für alle Neubeschäftigten ab dem 1. Januar 2013 hätten die Arbeitgeber zusätzlich eine Gesamtbelastung von etwa 22 Millionen Euro zu erwarten, heißt es im Gesetzentwurf.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein