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Für die Zulassung müssen Bewachungsunternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie sicherstellen, „dass im Rahmen der Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen nur Personen eingesetzt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die persönlich geeignet und zuverlässig sind“. Außerdem müssen sie über maritime und technische Kenntnisse verfügen, Gefahrensituationen erkennen und einschätzen können, Deeskalationstechniken beherrschen sowie Kenntnisse im Bereich Brandbekämpfung haben. Es werden allerdings keine Unterrichts- und Sachkundenachweise des eingesetzten Personals verlangt. „Vielmehr muss der Antragsteller darlegen, dass das von ihm eingesetzte Bewachungspersonal über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und persönlich geeignet und zuverlässig ist“, schreibt die Regierung.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme einige Änderungen unter anderem an dem Zertifizierungsverfahren für Bewachungsunternehmen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung die Prüfung der Vorschläge zu.
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