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Bereits Ende September war der Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Bundestagsplenum debattiert worden. Ein zentraler Punkt der Debatte – so auch in der Anhörung – ist die Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung. Der Regierungsentwurf schließt eine Mietminderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem Zeitraum von drei Monaten aus. Das soll für die Vermieter Anreiz zur Durchführung derartiger Maßnahmen sein. Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland, Berlin begrüßte diese Regelung und betonte deren wirtschaftliche Bedeutung für die Vermieter. Auch der Direktor des Deutschen Mieterbundes e.V., Lukas Siebenkotten, äußerte Bedenken: Das Mietrecht würde eingeschränkt, die Regelung für Vermieter keinerlei Vorteile bringen.
Werner Hinz, Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe, gab zu bedenken, dass geregelt werden müsse, ob die Dreimonatsfrist mit den Vorbereitungen – etwa dem Gerüstaufbau – oder der Durchführung der Bauarbeiten beginnen solle. Er halte diese Frist deshalb für strittig. Hinz nannte den Gesetzentwurf insgesamt jedoch „praxistauglich“. Die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm warf die Frage auf, wer die Qualität der Sanierung überprüfe. Schließlich sei entscheidend, ob die Häuser und Wohnungen nach der Sanierung auch wirklich energieeffizienter seien. Die Kosten würden laut Gesetzentwurf schließlich mit bis zu elf Prozent auf die Miete umgelegt werden, sagte Ziehm.
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