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Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Bestimmungen mit dem Unionsrecht in Einklang gebracht werden. Besonders das Niederlassungsrecht europäischer Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union und das Recht auf diskriminierungsfreien Marktzugang für die Durchführung von Flugverkehr zwischen Landepunkten in der Europäischen Union und solchen in Kanada soll damit gewährleistet werden. Ziel des Abkommens sei darüber hinaus, schrittweise einen liberalen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und Kanada zu schaffen und umfassenden gemeinsamen Regelungen zu unterwerfen.
Über den Gesetzentwurf will der Bundestag erstmals am Donnerstag beraten.
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