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Im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums sieht der Entwurf Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor. So soll die jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase möglich sein. In die Eigenheim-Rentenförderung soll künftig auch der Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung einbezogen werden.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schreibt der Gesetzentwurf die Einführung von Produktinformationsblättern vor. Dies werde dazu führen, „das die staatlich geförderten Produkte vom Verbraucher als nicht mehr so komplex eingestuft werden“, schreiben die Fraktionen. Derzeit fühlten sich viele Verbraucher wegen der Unterschiedlichkeit der Produkte und Kostenmodelle überfordert. So gebe es zum Beispiel bei der Riester-Rente klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge sowie Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen. „Die Vergleichbarkeit der Produkte kann erreicht werden, indem ein einheitliches Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte erreicht wird“, erwarten die Fraktionen.
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