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Die CDU/CSU-Fraktion betonte in der Aussprache, dass in Deutschland der industrielle Sektor mit 32 Prozent einen hohen Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) besitze und daher das Land sei, dass von der IED-Richtlinie „am stärksten betroffen sei“. Die Fraktion lobte, dass man sich an die genaue Umsetzung der Richtlinie gehalten habe und Deutschland dadurch keine Wettbewerbsnachteile erleide. Zudem erklärte der CDU/CSU-Vertreter: „Wir müssen keine Angst haben, dass sich die Umweltstandards nach unten verschieben.“ Die SPD erklärte, dass die Umsetzung der Richtlinie zwar von der Grundstruktur her stimme, aber insgesamt „wenig mutig“ agiere. „Zufrieden sind wir mit der Vorlage nicht“, sagte eine SPD-Abgeordnete. Dabei kritisierte die Fraktion die zu hohen Grenzwerte für Quecksilber und die Tatsache, dass es beim Abbau der Feinstaubbelastungen keine substanziellen Verbesserungen gebe. „Es würde uns gut anstehen, hier unsere Vorreiterrolle nicht aufzugeben“, sagte die Vertreterin der SPD.
Nach Meinung der FDP bedeutet die Umsetzung der IED-Richtlinie einen wesentlichen Schritt zur europaweiten Durchsetzung von Umweltstandards bei Großfeuerungsanlagen, sagte ein FDP-Politiker und fügte hinzu: „Umweltschutz funktioniert eben nicht national, sondern nur international.“
Auch die Fraktion Die Linke kritisierte, dass in der neuen Verordnung keine Verschärfung von Grenzwerten vorgenommen worden sei. Ihr Vertreter wies daraufhin, dass im Verkehrssektor die Auflagen hinsichtlich eines Abbaus der Feinstaubbelastung erreicht worden seien, nicht aber im Energiesektor. Insgesamt handele es sich um einen „industriefreundlichen Entwurf, der die Renditen steigert, der die Kosten im Gesundheitsbereich aber ansteigen lässt“. Auch Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass in der vorgelegten Verordnung die Grenzwerte für Schadstoffe nur unzureichend berücksichtigt worden seien. So müssten etwa alte Kohlekraftwerke bei den Grenzwerten für Stickstoffoxide nicht dem neusten Stand der Technik entsprechen, sagte die Vertreterin der Grünen. Daher erhoben die Grünen ebenfalls den Vorwurf, dass insgesamt bei der Umsetzung der Verordnung die Gesundheit der Bürger geringer ins Gewicht falle als die Belange der Industrie.
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