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Die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen berührten deren Lebensverhältnisse ebenso wie die deutsche Außen-, Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspolitik. Die Konvention 169 sei das einzig völkerrechtlich verbindliche Dokument, das die Rechte indigener Völker weltweit und umfassend anerkennt, heißt es im Antrag weiter. Sie verhindere Diskriminierung, garantiere das Recht auf traditionelles Land und Territorien, das Recht auf kulturelle und selbstbestimmte Entwicklung und das Recht der indigenen Völker, ihre politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme aufrechtzuerhalten.
Vertreter von Union und FDP begrüßten das Anliegen, unterstrichen jedoch, dass die ILO-Konvention nicht der richtige Lösungsansatz sei. Die Bundesregierung trete weltweit mit ihrer Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik für die Rechte indigener Völker ein, hieß es aus der FDP-Fraktion. Eine Vertreterin der Unionsfraktion sprach von einer „Haftungsumkehr“, sollte die Bundesrepublik die Konvention ratifizieren. Deutschen Unternehmen würden Haftungs- und Prozessrisiken aufgebürdet, die womöglich kontraproduktiv für ihre Investitionen in Entwicklungsländern seien. Für die Einhaltung der Rechte der indigenen Völker seien nicht die Investoren, sondern in erster Linie die Staaten selbst verantwortlich.
Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen widersprach in diesem Punkt: Die Verantwortung der Investoren in Entwicklungsländern könne nicht einfach an womöglich korrupte Regierungen abgeschoben werden. Ein Vertreter der Linksfraktion bezeichnete den konkreten Anwendungsbereich der ILO-Konvention 169 als „extraterritoriale Staatenpflicht“, mit der die Rechte indigener Völker verbindlicher gemacht würden. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion nannte die Konvention eine „gute Grundlage“, um im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für bessere Gesundheitsbedingungen, Bildung, Schutz der natürlichen Ressourcen und Mitspracherechte indigener Völker zu sorgen.
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