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Vertreter der Conterganstiftung und der Betroffenenverbände bestätigten den Abgeordneten des Ausschusses zwar, dass die Gesetzesänderung zu Verbesserungen für die Geschädigten geführt habe. Gleichzeitig mahnten sie jedoch Verbesserungen bei der Novellierung des Gesetzes an. Udo Herterich, stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung und Sprecher der Internationalen Contergan und Thalidomid Allianz, verwies auf die hohe Sterblichkeitsrate bei Contergangeschädigten. „Lassen Sie uns in Würde und Selbstbestimmung leben“, appellierte er an den Ausschuss. Die Bedarfe der Menschen mit einer Schädigung würden mit ansteigendem Alter schließlich größer werden. Margit Hudelmaier, Mitglied im Stiftungsrat und Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter, beklagte die immer noch mangelhaften Beratungsangebote für Geschädigte. Sie forderte zudem den Gesetzgeber auf, die Handlungsempfehlungen des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg in bei einer Gesetzesnovelle zu beachten. Das Institut war gemäß des fraktionsübergreifenden Antrags aus dem Jahr 2008 mit einem Forschungsprojekt mit der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs von Geschädigten beauftragt worden. Die Vorsitzende des Familienausschusses, Sibylle Laurischk (FDP), kündigte an, dass der Ausschuss den Abschlussbericht der Heidelberger Untersuchung, der bis zum Ende des Jahres vorliegen soll, in einer öffentlichen Anhörung ausführlich thematisieren werde.
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