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Zudem soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge beim Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und beim Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam eine Bestandsaufnahme in Auftrag geben, „die den aktuellen Forschungsstand und bestehenden Forschungsbedarf zur Geschichte der staatlichen Behörden und Institutionen im frühen Nachkriegsdeutschland (Bundesrepublik und DDR) ermittelt“.
Ferner wollen die drei Fraktionen die Novellierung des Bundesarchivgesetzes „wissenschaftsförderlich gestaltet“ wissen. Dabei sollen laut Antrag die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen zur Abgabe ihrer Unterlagen nach spätestens 30 Jahren gesetzlich verpflichtet werden. Daneben soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gesetze über die Bundesgerichte „mit forschungserleichternden Regelungen zur Einsicht in Akten abgeschlossener Verfahren“ vorlegen.
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