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Ziel des Entwurfs ist die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht der Gesetzentwurf vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben.
Außerdem geht es in dem Fachgespräch um einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/5525), der das Ziel hat, die steuerliche Verlustverrechnung einzuschränken, um die Steuereinnahmen sicherzustellen.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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