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Laut Gesetzentwurf haben die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen, dass Kapital der EIB um 10 Milliarden Euro auf 21,6 Milliarden Euro zu erhöhen. Der deutsche Anteil an der Kapitalerhöhung betrage 1,62 Milliarden Euro. Ziel der Kapitalerhöhung der EIB sei es, den wirtschaftlichen Aufschwung der Mitgliedstaaten zur fördern und zu unterstützen. Mit der Stärkung der Eigenkapitalbasis erhöhe sich die Darlehenskapazität der EIB um 60 Milliarden Euro. Auf diese Weise könne die Bank einen zusätzlichen Beitrag zur Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten und damit wichtige Impulse für die nachhaltige Überwindung der aktuellen Krise und der Wettbewerbsschwäche in einigen Mitgliedsstaaten geben, schreibt die Regierung.
Mit der Kapitalerhöhung der EIB könnten zusätzliche Investitionen bis zu 180 Milliarden Euro in allen Ländern der Europäischen Union angestoßen werden. Neben kleinen und mittleren Unternehmen sollen Projekte in den Bereichen Forschung, Energie, Umweltschutz und Infrastruktur gefördert werden.
Die Kapitalerhöhung der EIB trete spätestens zum 31. Dezember 2012 in Kraft. Im Bundeshaushalt 2012 sei für die Kaptaleinzahlung noch keine Vorsorge getroffen worden. Mit dem Zweiten Nachtragsetat zum Bundeshaushaltplan 2012 werde somit die haushaltmäßigen Voraussetzungen für die frühzeitige Einzahlung des auf Deutschland entfallenden Anteils an der Kapitalerhöhung geschaffen.
Weiter soll mit dem Nachtragsetat das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ von Seiten des Bundes um 580,5 Millionen Euro erhöht werden. Zwischen Bund und Ländern sei eine Übereinkunft zur gemeinsamen Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei Jahren getroffen worden, heißt es im Gesetzentwurf. Hierdurch soll das Ausbauziel des Kinderförderungsgesetzes auf 780.000 Plätze insgesamt erhöht werden. Wie der Zuführung von weiteren Mitteln in Höhe von 580,5 Millionen Euro an das Sondervermögen leiste die Bundesregierung ihren Beitrag zur gemeinsamen Finanzierung der notwendigen Investitionen.
Darüber hinaus werden laut Regierungsentwurf im Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2012 Anpassungen bei den Zinseinnahmen und -ausgaben vorgenommen. Die Ausgaben sollen in diesem Jahr gegenüber den bisherigen Planungen um 2,4 Milliarden Euro geringer ausfallen.
Insgesamt sollen die Ausgaben in diesem Jahr damit 312,5 Milliarden Euro betragen. Bisher waren 312,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme für 2012 soll laut Entwurf unverändert bei 32,1 Milliarden Euro bleiben.
Über den Nachtragshaushalt will der Bundestag erstmals am kommenden Freitag beraten.
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