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Nach dem Willen der Abgeordneten sollen Patienten nach jedem Eingriff einen Patientenbrief mit Informationen über die durchgeführte Operation, die angewandten Techniken, den Verlauf und eventuelle Komplikationen erhalten. Ferner solle ein Härtefallfonds aufgelegt werden, der eintrete, wenn es keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens gebe oder eine seltene oder bislang unbekannte Komplikation auftrete, die die betroffene Person erheblich schädige. „Es soll ein besonderes Mediations- und Schiedsverfahren für Fälle der Arzt- bzw. Krankenhaushaftung eingeführt werden“, fordern die Abgeordneten weiter. Die Schlichtungsstelle habe die Aufgabe zu klären, ob ein für den Schaden ursächlicher Behandlungsfehler vorliege, und könne dann auf Antrag des Patienten ein Vergleichsverfahren durchführen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, dass es über die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern hinaus weitergehende Beweiserleichterungen für die Betroffenen geben soll. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der die genannten Regelungen mit aufnimmt.
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