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Der Petent beklagt in seiner Eingabe, dass Soldaten auf Zeit durch den 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst erheblich benachteiligt würden. So habe er auf Basis eines Zulassungsscheins, der Zeitsoldaten einen bevorzugten Eintritt in den öffentlichen Dienst ermögliche soll, eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten begonnen. Seine Dienstzeiten jedoch würden nach dem Tarifvertrag nicht mehr angerechnet, was für ihn mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sei, beklagt der Petent. Die erfolgte „Gleichstellung mit einem Berufsanfänger“, so heißt es in der Petition weiter, führe zu einer erheblichen Reduzierung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf das in dem seit 2005 geltenden Tarifvertrag eingeführte Bezahlungssystem, welches ausschließlich auf Berufserfahrung und Leistung basiere. Dementsprechend würden Neueinstellungen grundsätzlich der Stufe 1 der Bezahlungstabelle ihrer jeweiligen Entgelttabelle zugeordnet. Lediglich zurückgelegte Zeiten, in denen für die zukünftige Tätigkeit einschlägige Berufserfahrungen gesammelt wurden, könnten eine Berücksichtigung bei der Stufenzuordnung finden.
Nach Auffassung des Ausschusses ist aber zu erkennen, dass mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst eine Verringerung der Einstiegsgehälter ehemaliger Soldaten verbunden ist. Daher gelangen auch die Abgeordneten zu der Einschätzung, dass dies „der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften abträglich ist“.
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