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Der Fonds stellt ein Hilfesystem für Menschen dar, die als Kinder und Jugendliche in Erziehungsheimen der alten Bundesrepublik psychisch, physisch und sexuell missbraucht wurden, und die bis heute unter diesem Missbrauch leiden. Der Fonds ist mit einem Finanzvolumen von 120 Millionen Euro ausgestattet, die vom Bund, den elf westlichen Bundesländern einschließlich Berlin sowie der Evangelischen und katholischen Kirche jeweils zu einem Drittel bereitgestellt wurden.
Nach Angaben Stroppes haben inzwischen alle elf West-Länder regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet, die gemeinsam mit dem Opfern deren jeweiligen Hilfsbedarf ermitteln. Diese würden auch eine „Lotsenfunktion“ für die Opfer bei der Aufarbeitung ihres Leids darstellen. Stroppe betonte, dass die Opfer ihre Schädigung aufgrund eines Missbrauchs nicht nachweisen müssten, sondern diese nur „glaubhaft machen“ müssten. Bis heute seien 2.086 Vereinbarungen mit Opfern über Rentenersatzleistungen und materielle Hilfen getroffen worden. Ende September seien es noch 1.118 Vereinbarungen gewesen. Dies zeige, welche Dynamik der Fonds in den vergangenen drei bis vier Wochen erreicht habe, sagte Stroppe. Insgesamt seien bislang 12,1 Millionen Euro an finanziellen und materiellen Leistungen gewährt worden. Der Staatssekretär führte zugleich aus, dass für viele Opfer die Anerkennung ihres Leids wichtiger sei, als die Hilfeleistung über den Fonds.
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