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150 Jahre sei das Seehandelsrecht nun alt, betonte auch Marian Paschke von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Er habe „grundsätzlich keine Bedenken“, stellte aber infrage, ob der Entwurf den völkerrechtlichen Konventionen entspreche. Er schlug vor, die zwar veralteten, aber geltenden Formulierungen exakt aus dem bestehenden Gesetz zu übernehmen.
Die Verabschiedung des Gesetzes wäre „die Modernisierung eines hoffnungslos veralteten Seehandelsrechts“, sagte der Rechtsanwalt Oliver Peltzer vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. aus Hamburg. Das Gesetz sei „besser strukturiert“ als das bestehende Recht und bedeute eine „Anpassung an wirtschaftliche Realitäten“. Für den Moment sei das die beste Entscheidung, denn bis zur Unterzeichnung der „Rotterdam Rules“ könne es noch 20 bis 30 Jahre dauern. Die „Rotterdam Rules“ sind eine Seehandels- und Haftungskonvention, die Verantwortlichkeiten, Beweislast und Haftung der Transporter bei Schäden während des Transports regelt, wenn auch eine Seestrecke beinhaltet ist. Ähnlich argumentierten auch Werner von Unruh von der Jade Hochschule im niedersächsischen Elsfeth und der Freiburger Rechtsanwalt Dieter Rabe. Wenn Deutschland diese Konvention unterzeichnen wolle, müsse es diese „komplett übernehmen, denn sie lässt sich nicht einfach einarbeiten“, erklärte Rabe.
Das Seehandelsrecht ist im Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs geregelt. Die bisher in der Anlage enthaltenen „Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden auf See“ sollen in das Handelsgesetzbuch selbst aufgenommen werden. Die Änderungen des Seehandelsrecht werden zum Anlass genommen, um auch Korrekturen im Binnenschifffahrtsrecht und im allgemeinen Transportrecht vorzunehmen, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Rechtsgebiete sollen dem Seehandelsrecht stärker angeglichen werden.
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