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Für klinische Prüfungen außerhalb Europas besteht nach Auskunft der Bundesregierung keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht gegenüber den deutschen oder europäischen Behörden. Den für die Genehmigung klinischer Prüfungen zuständigen Bundesoberbehörden lägen keine systematischen Informationen darüber vor, welche deutschen Pharmaunternehmen klinische Prüfungen von Arzneimitteln außerhalb Europas durchführten. „Aufgrund ethnischer Unterschiede sind für einen weltweiten Einsatz von Arzneimitteln auch Studien in unterschiedlichen ethnischen Populationen erforderlich“, schreibt die Bundesregierung weiter. Solche Studien müssten jedoch den international festgelegten Anforderungen der „Guten klinischen Praxis“ entsprechen. Nach Angaben der Bundesregierung können Verstöße gegen die Richtlinie 2001/20/EG dazu führen, dass die gewonnenen Daten im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden.
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