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Bei UN-Mandaten für Friedensmissionen stelle sich stets die Frage, ob „Menschenrechte im Paket drin sind, oder vielleicht nur die Schleife“, sagte Wolfgang Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Die Erfahrung zeige, dass die Aufrechterhaltung oder Herstellung von unmittelbarer Sicherheit und Ordnung bei den Einsätzen im Vordergrund stehe, der Komplex Menschenrechte aber häufig nach hinten rücken würde. Zudem lenkte Heinz den Blick auf die weitgehend noch ungeklärte Frage, wie Entsendestaaten mit möglichen Menschenrechtsverletzung ihrer Soldaten umgehen.
Wibke Hansen vom Zentrum für Internationale Friedenseinsätze nannte UN -Friedensmissionen „das Schweizer Taschenmesser“ der internationalen Krisenbewältigung: Es sei ein flexibles Instrument, allerdings liege genau darin auch die Gefahr, solche Einsätze zu überfrachten. Für die Einschätzung von Friedensmissionen fehle bisher ein„ umfassendes Bewertungssystem“ wenngleich sich durchaus aus den Erfahrungen von bisherigen Missionen Erfolgsfaktoren benennen ließen. Dazu gehörten laut Hansen politische Legitimität und die Unterstützung möglichst vieler UN-Staaten, der politische Willen, die Mission angemessen auszustatten, die Einbindung der Bevölkerung und der politischen Kräfte im Krisenland sowie die Einbettung der UN-Mission in einen politischen Prozess.
Ekkehard Griep von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen sprach von einem „krassen Missverhältnis zwischen den Anforderungen an UN-Missionen und den ihnen zugebilligten Kapazitäten“. Als positives Beispiel hob Griep die UNMIL-Mission in Liberia hervor und nannte die aus seiner Sicht wesentlichen Gründe für den Erfolg des Einsatzes: So habe über das Mandat Einigkeit im UN-Sicherheitsrat geherrscht, es habe ein „inklusives Friedensabkommen“ gegeben, das heißt, sämtliche Konfliktparteien in Liberia hätten sich angeschlossen. Zudem sei der Einsatz „mehrdimensional“ angelegt, verfolge also nicht nur die Befriedung und Entwaffnung ehemaliger Rebellen, sondern trage auch zum Wiederaufbau staatlicher Institutionen und der durch den Bürgerkrieg zerrütteten Wirtschaft bei.
Der Sachverständige Professor Claus Kreß (Universität Köln) hingegen sprach von einer „Militarisierung der friedenserhaltenden Missionen“. Heutige Mandate würden die in der UN-Charta in Kapitel VI und VII niedergelegten „fundamentalen Prinzipien“ - etwa des Selbstschutzes der Mission und der Unparteilichkeit - mittlerweile weit auslegen und über sie hinausgehen. Die Aufgabenstellung heutiger Missionen würden vielmehr mit der Überschrift eines „robusten Peacekeepings“ umrissen. „Aber besteht der politische Wille und die Einigkeit der UN-Mitgliedsstaaten, deutlich zu machen, was ‚robust‘ heißt?“ fragte Kreß.
Auf eine Diskrepanz zwischen Rechtsgrundlage und Aufgabenstellung wies auch der Sachverständige Professor Norman Paech in seiner schriftlichen Stellungnahme hin. Die Überforderung von Friedensmissionen liege nicht nur an mangelnden politischen Willen, unzureichender Ausstattung, unscharfer Mandatierung und häufig auch verspäteter Entsendung, sondern vor allem an einer „Neuausrichtung der Aufgaben und Ziele (Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit, good governance etc.), die mit der ursprünglichen Konstruktion und den Mitteln der Friedenmissionen nicht zu erreichen“ seien.
Richard Bennett (UN-Mission Süd-Sudan, UNMISS), berichtete in seiner schriftlichen Stellungnahme von detaillierte Leitlinien für die Umsetzung der Menschenrechte bei Friedensmissionen, die von den zuständigen UN-Sekretariaten ausgearbeitet wurden. Bennett empfahl darüber hinaus, die mit dem Schutz von Menschenrechten Befassten bei UN-Missionen in die „Entscheidungsprozesse auf höchste Ebene, einschließlich der strategischen Planung, Budgetierung und operativen Angelegenheiten“ einzubeziehen.
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