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Diese Störerhaftung sei auch ein erheblicher Hindernisgrund für die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Zugänge durch Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die sich denselben Risiken ausgesetzt sehen würden, schreibt die Fraktion. Dabei gebe es gute Gründe für die Öffnung der Netze: So könnten Gewerbetreibende ihren Kunden einen zusätzlichen Service bieten. Private könnten ihre Netze aus sozialen Motiven heraus öffnen, und es könnten sich nachbarschaftliche Bürgerprojekte als freie Funknetzwerke entwickeln, um die Vernetzung untereinander oder in weniger vernetzten Gebieten den Zugang zum Internet zu verbessern. Die Fraktion verweist darauf, dass es mehrere Millionen privater und öffentlicher Funknetze gebe, die theoretisch von jedermann genutzt werden könnten: „Damit wäre im Grundsatz bereits heute jedenfalls in dichter besiedelten Gebieten nahezu flächendeckend ein Internet-Zugang für jeden verfügbar.“ Kosten würden in aller Regel nicht anfallen, da die WLAN-Router praktisch ausschließlich mit Pauschaltarifen genutzt würden.
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