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Zu Vermögenstranfers schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter, in dem Steuerabkommen sei vorgesehen, „dass die Schweiz erstmals die zehn Staaten beziehungsweise Territorien in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit mitteilt, wohin diejenigen betroffenen Personen, die ihr Konto oder Depot zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des
Abkommens aufgelöst haben, die Vermögenswerte der saldierten Konten der Depots überwiesen haben“. Damit werde Deutschland einen auf Fakten beruhenden tragfähigen Ermittlungsansatz erhalten und sei nicht mehr auf Zufallsfunde angewiesen.
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