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Auf Grundlage der Analyse des Unfallhergangs soll die Regierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass im Rahmen des EU-Notfallkonzeptes eine Präzisierung der Merkmale der von den Mitgliedsstaaten zu benennenden Nothäfen geprüft wird. So sollte gewährleistet werden, dass auf Hilfe angewiesene Schiffe die nächstgelegenen und am besten geeigneten Nothäfen oder Notliegeplätze schnellstmöglich anlaufen können. Weiter fordern die Abgeordneten, dass die Regierung sich im internationalen Rahmen dafür einsetzen soll, dass eine Meldepflicht für nicht ausreichend oder falsch deklariertes Gefahrgut geprüft wird.
Die Havarie des unter deutscher Flagge fahrenden Containerschiffs MSC Flaminia im Nordatlantik wirft Fragen hinsichtlich der Sicherheitsstandards im Seeverkehr auf, heißt es zur Begründung. Im Mittelpunkt würde die Wirksamkeit des europäischen Notfallkonzeptes für Schiffsunfälle und eine Weiterentwicklung der bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für den Gefahrguttransport mit Seeschiffen stehen.
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