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Grundlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8462) zum Abbau des Dienstwagenprivilegs und zur Ausrichtung der Besteuerung auf den Kohlendioxid-Ausstoß. Darin wird gefordert, den Anteil der steuerlichen geltend zu machenden Abschreibungen mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Beim Überschreiten des Doppelten des Zielwertes sollen die Abschreibungsmöglichkeiten sogar ganz entfallen. Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen soll so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht.
Außerdem geht es um einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/9149). Die Fraktion fordert, die steuerliche Abzugsfähigkeit des Aufwandes für Personenkraftwagen, die ab dem Jahr 2013 erstmals zugelassen und als Firmenwagen genutzt werden, entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen zu begrenzen. Auch bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Personenkraftwagen, die heute mit einem Prozent vom Listenpreis erfolgt, werden Änderungen gefordert, die sich bei ab 2013 erstmals zugelassenen und als Firmenwagen genutzten Fahrzeugen an den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen orientieren sollen.
Als Sachverständige sind geladen: Bundessteuerberaterkammer, Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine, Michael Thöne (Universität zu Köln), Verband der Automobilindustrie (VDA) und Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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