Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012
Die Bundesregierung „bedauert sehr, dass es zu diesen Infektionen gekommen ist.“ Sie sei jedoch nach wie vor davon überzeugt, dass das Infektionsgeschehen ein unvermeidbares Ereignis gewesen sei. Diese Auffassung sei durch die Rechtsprechung bestätigt worden. Deutsche Gerichte hätten keine Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des damals bestehenden Bundesgesundheitsamtes (BGA) feststellen können, betont die Bundesregierung. Es gebe daher auch kein Versäumnis des Staates, das haftungsrechtlich relevant wäre oder eine Verpflichtung zu einer Entschädigung auslösen würde. Nach Auskunft der Bundesregierung ist seit den 1990er Jahren eine Vielzahl von Vorkehrungen getroffen worden, um eine Wiederholung eines solchen oder ähnlichen Infektionsgeschehens zu verhindern.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein