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Die Fraktion fordert daher eine Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre „von mindestens drei Jahren, um eventuelle Interessensverflechtungen sichtbar zu machen“. In dieser Zeit sollten berufliche Tätigkeiten untersagt werden, „wenn zu besorgen ist, dass sie mit dem früheren Amt und den damit verbundenen Pflichten und staatlichen Interessen im Konflikt stehen“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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