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Die Fraktion will wissen, mit welcher Summe die Bundesregierung die Forschung an hochpathogenen Erregern jährlich seit 1999 gefördert hat. In ihrem 42-Punkte-Katalog fragt die Fraktion unter anderem, wie sich die Anzahl der Hochsicherheitslabore seit 1999 in Deutschland entwickelt hat und nach welchen Kriterien in Deutschland über die Veröffentlichung einer Studie mit „Dual use“-Aspekten“ entschieden wird.
Bei der „Dual-use“-Problematik geht es vor allem um Wissen. Die Einschränkung von Veröffentlichung gerade aus der Grundlagenforschung müssen daher sehr gut begründet sein, schreibt die SPD. Aktuell ist das Thema „Dual-use“ durch die Diskussionen über die Veröffentlichung zweier Studien zur Übertragbarkeit des H5N1-Virus, dem Erreger der Vogelgrippe, in den Fokus gerückt. Dabei wurde das hochpathogene, aber nicht von Mensch zu Mensch übertragbare H5N1-Virus genetisch so verändert, dass es – zumindest bei Frettchen – über die Luft übertragbar war. Einige Experten befürchten, dass das veröffentlichte Wissen für terroristische Zwecke genutzt werden könnte. Mit dieser Begründung entschieden sich im Dezember 2011 die Mitglieder des „National Science Advisory Board for Biosecurity“ (NSABB) der USA gegen eine vollständige Veröffentlichung der Studien. Eine „Study-Group“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kam im Februar 2012 zu dem Schluss, dass die Studien prinzipiell notwendig im Kampf gegen Infektionskrankheiten seien und deshalb vollständig veröffentlicht werden sollten. Die NSABB schloss sich diesem Votum später an, so dass beide Studien Mitte 2012 komplett in den Fachzeitschriften „Science“ und „Nature“ veröffentlicht werden konnten.
Die Unsicherheit, ob das Gefährdungspotential durch den Erkenntnisgewinn für die Grippebekämpfung aufgewogen wird, zeigt, wie unsicher selbst Expertinnen und Experten in „Dual use“-Fragen in den Naturwissenschaften sind, resümiert die SPD.
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