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In allen Bundesländern bemühe man sich derzeit um die Optimierung des Übergangsbereichs. Aber: Dass sei keine Aufgabe, die kurzfristig
lösbar sei.
Nach der Definition des Nationalen Bildungsberichts 2006 zählen zum beruflichen Übergangssystem „(Aus-)Bildungsangebote, die unterhalb einer qualifizierten Berufsausbildung liegen beziehungsweise zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss führen, sondern auf eine Verbesserung der individuellen Kompetenzen von Jugendlichen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung zielen und zum Teil das Nachholen eines allgemein bildenden Schulabschlusses ermöglichen".
Die Optimierung des Übergangsbereichs ist auch ein Schwerpunkt des Ausbildungspaktes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs wurde 2004 zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft das erste Mal geschlossen und seitdem zweimal verlängert. Im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010 bis 2014 stimmten laut Bundesregierung die Paktpartner in dem Ziel überein, die vielfältigen Programme und Förderinstrumente besser aufeinander abzustimmen und, wo sinnvoll, zu bündeln.
Eine der zahlreichen Maßnahmen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort aufzählt, ist die Gründung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese soll die die Förderinstrumente und Bundesprogramme am Übergang Schule – Beruf überprüfen und allgemeine Kriterien vereinbaren. An denen sollen sich die Bundesressorts bei künftigen Programmen und Rechtsänderungen im Arbeitsförderungsrecht orientieren.
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