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Der Petent hatte in seiner Eingabe einzelne Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers angeregt, wie etwa ein Mindestalter, das Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten. Was diese konkreten Forderungen angeht, so verweist der Ausschuss darauf, dass eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne des Petenten unter anderem die grundlegende Frage aufwerfen würde, „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“.
Nach Ansicht des BMG bedürfen die dargestellten Fragen einer „intensiven, auch öffentlichen Diskussion“, so dass eine kurzfristige Gesetzesänderung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Aufgrund verschiedener, unter anderem auch höchstrichterlicher Urteile zum Heilpraktikergesetz seien Bund und Länder in Gespräche über die Auslegung und Anwendung des Heilpraktikerrechts eingetreten, teilt das Ministerium mit.
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