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Indem der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt, sollen die Länder und Kommunen entlastet werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, sollen sozialhilferechtliche Vorschriften geändert werden. Deshalb hat die Bundesregierung den genannten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
In der Ausschusssitzung wurde zuerst positiv über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu der Gesetzesinitiative beschieden. Für den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Sie hatte selbst einen Antrag mit dem Titel „Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1:1 an Kommunen weiterreichen“ (17/8606) in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie unter anderem, den Finanzierungsmodus dahingehend zu ändern, dass die Abrechnung und Erstattung der Kosten auf der Basis der laufenden Nettokosten erfolgen soll. Der Antrag wurde, ebenfalls in einer geänderten Fassung, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD- und der Grünenfraktion abgelehnt.
Beide Vorlagen sind am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Beratung Thema im Bundestagsplenum. Ab etwa 12:30 Uhr werden die Abgeordneten über die Finanzierung der Grundsicherung debattieren. Für die Aussprache sind 30 Minuten veranschlagt.
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