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Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden vom Ausschuss zwar einstimmig angenommen. In der Sache gab es aber zumindest bei einer Fraktion Vorbehalte. Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die Abschaffung der Praxisgebühr Teil des Kompromisspakets sei, das die Koalition am Wochenende geschnürt habe. Die Union trage diesen Beschluss mit, weil er sich aufgrund der guten Finanzlage der Krankenkassen gegenfinanzieren lasse. „Die Union hat diese Maßnahme aber nicht favorisiert“, argumentierten die Abgeordneten der CDU/CSU. Außerdem werde die Abschaffung der Praxisgebühr nicht alle Patienten entlasten. „Schwerkranke Patienten werden davon nicht profitieren, weil sie stattdessen andere Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze werden leisten müssten“, gab die CDU/CSU-Fraktion zu bedenken.
Bei der Opposition traf die Maßnahme hingegen auf ungeteilte Zustimmung. „Was lange währt, wird endlich gut“, hieß bei der SPD-Fraktion. Sie begrüße es, dass die Koalition sich endlich dazu durchgerungen habe, einer Forderung, die die Opposition seit längerem erhebe, nachzukommen. Für die Fraktion Die Linke ist die Abschaffung der Praxisgebühr „ein Lichtblick“ in dem Koalitionskompromiss vom Wochenende, der ansonsten von „viel Schatten“ gekennzeichnet sei. Demgegenüber bezeichnete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Maßnahme als lediglich ersten Schritt auf dem Weg zu einem neuen Finanzierungsmodell für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). „Wir wollen letztlich alle Formen von Zusatzbeiträgen abschaffen“, betonten die Grünen.
Die FDP-Fraktion erläuterte, weshalb bei der Umsetzung des Koalitionsbeschlusses so große Eile geboten gewesen sei. Da die Abschaffung der Praxisgebühr nur im Zusammenhang mit einer Reihe von Folgeänderungen zu realisieren sei, habe man den Weg über Änderungsanträge zu einem bereits vorliegenden Gesetzentwurf gehen müssen. Das Ergebnis werde vor allem auch in den Arztpraxen auf einhellige Zustimmung stoßen. Die Fraktion der FDP ist davon überzeugt, dass „die Mitarbeiter über die Entlastung beim Verwaltungsaufwand sehr erfreut sein“ werden.
Beim Assistenzpflegegesetz waren die politischen Fronten zwischen Koalition und Opposition dann wieder geklärt. Die CDU/CSU-Fraktion pries die Vorteile der Neuregelung, aufgrund derer behinderte Pflegebedürftige ihre Pflegeassistenten künftig nicht nur ins Krankenhaus, sondern auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit aufnehmen können. Eine solche Ausweitung des Leistungsanspruchs ist auch nach Ansicht der FDP-Fraktion sachgerecht, weil sie das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs aus dem Jahre 2009 „folgerichtig fortentwickelt.“ Für die SPD-Fraktion ist hingegen genau dies nicht der Fall, weil die Neuregelung die Pflegebedürftigen, die ihre Assistenten nicht nach dem Arbeitgebermodell beschäftigen, ausschließe. „Die Richtung der Regelung stimmt, ihre Reichweite ist aber zu gering“, meinte die SPD. Auch die Fraktion der Grünen vertrat die Auffassung, dass „gleiche Bedarfslagen gleich behandelt werden sollten.“ Die Fraktion Die Linke verwies in diesem Zusammenhang auf ihren einschlägigen Antrag. Ihre Forderung, den Anspruch auf Mitnahme des Pflegeassistenten in Gesundheitseinrichtungen auf die gesamte Bedarfsgruppe auszuweiten, entspreche der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Eine Mehrheit aus Koalition und der Linken stimmte im Ausschuss dem Assistenzpflegegesetz in seiner Gesamtheit zu. Hingegen wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Assistenzpflege (17/10784) ebenso wie alle sechs Anträge der drei Oppositionsfraktionen zum Thema Praxisgebühr (17/9189, 17/11192, 17/9031, 17/11141, 17/9408 und 17/11179) von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Alle Vorlagen sollen noch diese Woche im Bundestagsplenum abschließend beraten werden.
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