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Die Abgeordneten der Linksfraktion hatten darin unter anderem gefordert, dass die Bundesregierung im Rahmen von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung keine Investitionen beim Anbau von Biomasse fördert oder absichert, wenn dies dazu führe, „dass Waldflächen oder andere Flächen mit hoher Biodiversität“ gerodet werden oder der Anbau von Nahrungsmitteln dadurch verdrängt wird.
Der Import von Biokraftstoffen in die EU sowie die EU-Beimischquoten für Benzin und Diesel seien Aspekte, die dazu beitragen, dass 870 Millionen Menschen auf der Welt an Hunger leiden würden, sagte ein Vertreter der Fraktion. Eine steigende Nachfrage nach Biokraftstoffen treibe die Preise für Nahrungsmittel in die Höhe, große Agrarkonzerne würden zudem in Entwicklungs- und Schwellenländern Kleinbauern verdrängen.
Ein Vertreter der FDP-Fraktion sagte, dass Energiegewinnung aus Agrarrohstoffen immer „ein zweischneidiges Schwert“ sei, allerdings könne die Lösung nicht in einem Importverbot bestehen. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion kritisierte, dass der Antrag dem „komplexen Thema“ nicht gerecht werde. So gebe es beim Anbau von Zuckerrohr in Brasilien als Basis für Biokraftstoffe sehr überzeugende Projekte. Wichtig sei die Erforschung von Biokraftstoffen der sogenannten zweiten und dritten Generation, also von Pflanzen, bei denen vor allem oder ausschließlich jene Teile für die Erzeugung von Treibstoff genutzt werden, die für den Menschen nicht essbar sind.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion bezeichnete den Antrag als „richtige Problembeschreibung“ allerdings würde man sich mit einem generellen Importverbot die Möglichkeit nehmen, auf Menschenrechts- und Umweltaspekte beim Anbau von Biokraftstoffen Einfluss zu nehmen. Ähnlich argumentierte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er wies zudem darauf hin, dass als nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe wenig aussagekräftig seien, weil damit noch lange keine Auskunft über mögliche Ausweicheffekte im Anbauland gegeben werden kann.
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