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Der Änderungsantrag wurde in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes (17/10744, 17/10797) eingefügt. Dieses Gesetz regelt die Vergünstigungen für die deutsche Industrie bei der Energiesteuer und der Stromsteuer. Der Gesetzentwurf sieht eine Nachfolgeregelung für den sogenannten Spitzenausgleich vor, der in seiner jetzigen Form zum 31. Dezember 2012 wegfällt. Nach der Neuregelung sollen die Unternehmen in den kommenden zehn Jahren weiterhin Steuervergünstigungen erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Unternehmen ihre Energieeffizienz erhöhen. „Diese Erhöhung wird nach dem in der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 geregelten Verfahren festgestellt“, wird in dem Entwurf erläutert. So wird ein Spitzenausgleich ab 2013 nur noch dann gewährt, wenn das Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem betreibt.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, nachdem sie zuvor einige Änderungen vorgenommen und Anträge der Opposition abgelehnt hatten. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Gesetzentwurf.
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