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Nach dem „Unisex-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes müssen vom 21. Dezember 2012 an alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.
Der eigentliche Gesetzentwurf enthält Regelungen für Bankkunden, die für eine Übergangszeit (bis zum 1. Februar 2016) weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein.
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