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Gleichzeitig soll danach der von der Bundesagentur für Arbeit an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag wegfallen. Dadurch sollen sich für den Bund im kommenden Jahr Minderausgaben von 2,15 Milliarden Euro ergeben. In den Jahren 2014 bis 2016 sollen diese Minderausgaben jeweils rund zwei Milliarden Euro betragen.
Laut Gesetzentwurf sollte im kommenden Jahr der Zuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung einmalig um zwei Milliarden Euro abgesenkt werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Zuschuss um weitere 0,5 Milliarden Euro abgesenkt, so dass er im kommenden Jahr nur 11,5 Milliarden Euro beträgt. Die Absenkung um jeweils 1,25 Milliarden Euro in den Jahren 2014 bis 2016 bleibt wie im Regierungsentwurf vorgesehen.
Die Opposition sah in dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 einen Griff in die Sozialkassen und lehnte den Entwurf deshalb ab.
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