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Die Bundesregierung weist darauf hin, dass wegen der Zunahme des Luftverkehrs und des damit verbundenen Lärmzuwachses bereits im Jahr 2007 das Fluglärmgesetz novelliert worden sei. „Mit der Novelle sind insbesondere die Lärmwerte für die Einrichtung von Lärmschutzbereichen an Flughäfen und Flugplätzen verschärft worden“, schreibt die Bundesregierung. Ferner betrachtet die Bundesregierung die Ziele in dem vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II von 2009 als geeignete Grundlage, um den Belästigungen durch Fluglärm entgegenzutreten. Darin werde bis zum Jahr 2020 eine Verminderung der Belästigung durch Fluglärm um 20 Prozent angestrebt. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Optimierung von Flugrouten und die Einführung lärmmindernder Betriebsverfahren. Die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes im Luftverkehrsgesetz sei derzeit hingegen nicht geplant. Mit der bestehenden Gesetzeslage, wonach die Planung und Genehmigung von Flughäfen den Ländern zugewiesen sei, könne lokalen Besonderheiten Rechnung getragen werden. International setzt sich die Bundesregierung insbesondere für die Weiterentwicklung der Lärmgrenzwerte neuer Verkehrsflugzeuge nach dem Stand der Technik ein.
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