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Wenn der andere Elternteil schweige oder keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vortrage und diese auch nicht ersichtlich sind, bestehe eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche. Dieser soll „in einem beschleunigten und überdies vereinfachten Verfahren zur Durchsetzung verholfen werden“, heißt es in dem Entwurf. Außerdem soll nach dem Willen der Regierung dem Vater der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet werden, „und zwar sofern eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten“ entspreche.
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