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Die Arbeitsentgelte sowie der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen im sozialen Arbeitsmarkt sollen „aus Bundesmitteln bezuschusst“ werden. Dem Bundeshaushalt würden pro 50.000 Teilnehmern „jährliche Kosten in Höhe von circa 340 Millionen Euro entstehen“, heißt es in der Vorlage weiter. Diese würden aber erheblich sinken, wenn die am sozialen Arbeitsmarkt beteiligten Kommunen ihre Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft zur Finanzierung des sozialen Arbeitsmarktes „in Form eines Passiv-Aktiv-Transfers“ einspeisen würden, argumentiert die Grünen-Fraktion. Zudem entstünden Mehreinnahmen von „nahezu 280 Millionen Euro bei den Sozialversicherungen sowie circa 40 Millionen Euro Steuermehreinnahmen“ bei Bund, Ländern und Kommunen.
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