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Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Koordination von Organtransplantationen und die Aufsicht über die am Transplantationswesen beteiligten Einrichtungen in Deutschland in die Hände einer juristischen Person öffentlichen Rechts überführt werden. Die Aufsichtsfunktion gegenüber den Transplantationszentren solle auf keinen Fall von den am Transplantationsgeschehen beteiligten Akteuren wahrgenommen werden, betonen die Abgeordneten. Ferner soll ein bundesweites öffentliches Register geschaffen werden, das in anonymer Form sämtliche Organvermittlungen, die auf Ausnahmeregelungen basieren (sogenannte beschleunigte Verfahren, High-Urgency-Status), anonymisiert erfasst. Nach dem Willen der Abgeordneten soll die Zahl der Transplantationszentren aus Gründen der Qualitätssicherung gemäß dem tatsächlichen Bedarf in der Bevölkerung bemessen und gegebenenfalls reduziert werden.
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