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Im geltenden Finanzplan sind nach Angaben der Regierung jährlich zwölf Milliarden Euro Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag eingeplant. Das seien rund fünf Prozent der im Finanzplan 2012 bis 2016 durchschnittlich veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes. Zur Frage nach der Saldierung dieser Einnahmen mit den vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen schreibt die Regierung: „Eine Zurechnung der Einnahmen zu bestimmten Haushaltspositionen ist nicht möglich, da das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesaufgaben zur Verfügung steht.“
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