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Die Grünen hatten bemängelt, dass zahlreiche Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom März 2010 zur Entbürokratisierung des Bafög nicht aufgegriffen worden seien. Junge Leute, die eine Ausbildungsförderung beantragen wollen, müssten sich „zusammen mit ihren Familien durch eine Vielzahl schwer verständlicher Formulare und umfassender Nachweispflichten kämpfen“.
Wie sich die Bürokratiekosten für das BAföG zwischen den Jahren 2000 und 2012 entwickelt haben, dazu gibt es laut Bundesregierung keine differenzierten Daten. Gleichwohl gibt die Bundesregierung aber ihrem Willen Ausdruck, den Aufwand für Anträge und Bearbeitung „dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten“.
Eine weitere Frage der Fraktion zielte auf den Vorschlag, Leistungsnachweises nach dem vierten Semester wegfallen zu lassen. Dazu bedarf es aus Sicht der Bundesregierung der weiteren Diskussion, insbesondere mit den Ländern. Dies betreffe auch die Diskussion, ob ein solcher Nachweisverzicht nur für Bachelorstudiengänge mit der derzeit vorherrschenden Regelstudienzeit von sechs Semestern gelten soll oder unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten auch für Bachelorstudiengänge, für die Studenten sechs- bis sieben Semester benötigen. Die gleiche Frage stelle sich auch für einstufige Studiengänge, wie etwa Diplomstudiengängen an Fachhochschulen, heißt es in der Antwort weiter.
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