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Ferner wollen die Abgeordneten wissen, ob der Bundesregierung außer den zwei Studien, die sie in ihrer Antwort genannt hatte, noch weitere Studien zur Wirksamkeit des ALT-Tests bekannt seien. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, wann die Gesetzeslage geändert worden sei, auf die die Bundesregierung Bezug genommen habe. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort ausgeführt, dass man heute mit Informationen US-amerikanischer Firmen, auf die man sich damals verlassen habe, anders umgehen würde. Die Rechtslage zur Überwachung der Herstellung von und des Verkehrs mit Arzneimitteln habe sich seit den 1980er Jahren erheblich geändert. Die Linke will durch ihre aktuelle Anfrage auch erfahren, mit welcher Begründung die Rechtslage geändert worden sei, beziehungsweise welche Vorfälle Anlass zu Gesetzesänderungen gegeben hätten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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