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Dieses Angebot sei bislang nicht „in nennenswertem Umfang“ angenommen worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Denkbar sei, „dass die persönliche Situation der betroffenen Antragsstellerinnen und Antragssteller und der womöglich auf ihnen lastende Druck aus dem direkten Umfeld“ sie davon abhielten, Unterstützung anzunehmen. „Wo immer möglich, gehen die Auslandsvertretungen entsprechenden Verdachtsmomenten jedoch nach“, heißt es in der Antwort weiter.
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