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Bisher sei die eigenverantwortliche Selbsttötung und deren Versuch oder Teilnahme nach deutschem Recht straflos. Allerdings würden die Fälle zunehmen, bei denen Personen gegen Entgelt eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anbieten, schreibt die Bundesregierung. Diese „Kommerzialisierung“ lasse befürchten, dass die Hilfe zum Suizid als normale Dienstleistung angesehen werde und sich Menschen zur Selbsttötung anleiten ließen, die das ohne ein solches Angebot nicht tun würden. Die Bundesregierung sieht hier Handlungsbedarf, da das Leben des Menschen in der Werteordnung des Grundgesetzes an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter stehe.
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