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Wie die Regierung darin schreibt, haben die im Ermittlungskomplex zum „NSU“ gewonnenen Erkenntnisse deutlich gemacht, „dass ein Vorhandensein rechtsterroristischer Strukturen möglich erscheint, die Bildung bislang unerkannter terroristischer Gruppen in Betracht gezogen werden muss und das Risiko besteht, dass radikalisierte Einzeltäter oder Kleinstgruppen die eigene Handlungsfähigkeit durch Gewalttaten unter Beweis stellen könnten“. Darüber hinaus bestehe auch „durch die Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff sowie deren Besitz durch Rechtsextremisten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial“. Mit Blick auf in der Kleinen Anfrage zitierte Berichte des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz betont die Bundesregierung zugleich, diese enthielten „keine Ausführungen dazu, dass mit der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder der Vorbereitung beziehungsweise Durchführung rechtsextremistisch motivierter Anschläge aufgrund konkret vorliegender Erkenntnisse zu rechnen ist“.
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