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Ein Importverbot für „Sumangali“-Waren könne „zuständigkeitshalber nur von der EU verhängt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Allerdings seien Importverbote aufgrund der Verletzungen von Sozialstandards nicht „Regelungsgegenstand“ des Rechts der Welthandelsorganisation WTO und damit „WTO-rechtlich nicht zulässig“.
Das Phänomen solcher „Sumangali“ ist der Bundesregierung derzeit aus dem indischen Bundesstaat Tamil Nadu bekannt, heißt es in der Antwort weiter. In den im Oktober 2012 abgeschlossenen entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit Indien seien Menschenrechtsfragen und Sozialstandards angesprochen worden, Deutschland habe zudem einen Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Sozialstandards zugesagt.
Zudem verweist die Bundesregierung auf die Verhandlungen zu einem bilateralen Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU, bei denen die europäische Seite auf ein eigenständiges Kapitel „Nachhaltige Entwicklung“ dränge, das unter anderem auch die Einhaltung von Sozialstandards aufgreifen soll. Allerdings stoße dies bei der indischen Regierung auf „großen Widerstand“, sie sehe darin zum einen versteckten Protektionismus und zum anderen die Souveränität in innerstaatlichen Angelegenheiten verletzt, schreibt die Bundesregierung.
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