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Der Bericht ist in einen innen- und außenpolitischen Teil aufgeteilt. Auf eine Empfehlung des Deutschen Bundestages (17/7941) „behandelt der Bericht auch weiterhin die Entwicklungen im nationalen, europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzsystem und die deutsche Menschenrechtspolitik“, heißt es in der Vorbemerkung.
Im dritten Teil des 169 Seiten starken Berichts stellt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in rund 70 Ländern dar und beschreibt Maßnahmen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik in diesen Staaten. Ein Schwerpunkt des Berichts liegt diesmal auf dem Thema „Arabischer Umbruch“.
Der vierte Teil besteht aus dem „Aktionsplan Menschenrechte 2012 bis 2014“ der Bundesregierung. Darin legt sie die Prioritäten ihrer deutschen Menschenrechtspolitik in diesem Zeitraum dar. So will sie unter anderem internationale menschenrechtliche Gremien und Überwachungsorgane wie den UN-Menschenrechtsrat stärken und Straflosigkeit bekämpfen. Weiterhin will sie unter anderem für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter eintreten sowie auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung drängen.
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