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An deutschen Flughäfen haben die Grenzbehörden 2011 der Antwort zufolge 1.491 Menschen im Anschluss an eine versuchte unerlaubte Einreise zurückgewiesen. Hinzu kamen laut Regierung acht weitere Personen, bei denen nach versuchter unerlaubter Einreise über einen Flughafen die Zurückweisung über andere Grenzen erfolgte.
Ferner haben die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden auf Flughäfen im vergangenen Jahr 7.553 unerlaubt eingereiste Menschen festgestellt, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Dabei kam es laut Vorlage in 123 Fällen zu einer Entscheidung für eine Zurückschiebung.
Mit Blick auf die Entscheidungen für eine Zurückschiebung verweist die Bundesregierung in der Antwort zudem darauf, dass die dazu angegebenen Fallzahlen „in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zur Feststellung der unerlaubten Einreise statistisch erfasst“ würden. In Einzelfällen sei es möglich, dass die Zurückschiebung später nicht vollzogen wird, weil sich rechtliche oder faktische Hindernisse ergeben.
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